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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Software-Überlassung und die Software-Pflege sowie
für die Erbringung von Dienstleistungen vor Ort

§ 1 Überlassung der Software

(1) Die opta data focus GmbH – nachstehend opta data focus genannt– räumt dem Erwerber das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die vereinbarte Software auf einer EDV-Anlage zu nutzen. Eigentum am Programm wird mit der Lieferung und Bezahlung des Software-Programms nicht erworben.

(2) Soll die Software auf mehreren EDV-Anlagen an verschiedenen Standorten innerhalb eines Unternehmens genutzt werden, so bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung.

(3) Die Software wird in ablauffähiger Form geliefert.

§ 2 Vertragsgegenstand bei Software-Pflegevertrag

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Pflege der von opta data focus gelieferten und hergestellten Software.

(2) Die Pflegeleistungen beziehen sich auf die in der jeweiligen Bestellung aufgeführten opta data focus Programme auf dem jeweils aktuellen Stand der Programmentwicklung ohne individuelle Änderungswünsche.

(3) Darüber hinaus kann der Anwender weitere Leistungen von opta data focus in Anspruch nehmen, die nach Aufwand berechnet werden.

§ 3 Pflegeleistungen

(1) Die Weitergabe von Standard-Programmverbesserungen, die von opta data focus erstellt wurden.

(2) Die Übergabe neuer oder Anpassung vorhandener, elektronischer Dokumentationsunterlagen.

(3) Die Anpassung der Software an außerbetriebliche (gesetzliche) Vorschriften.

(4) Es obliegt opta data focus, den Zeitpunkt und den Umfang der Auslieferung neuer Programmversionen und elektronischer Dokumentationsunterlagen zu bestimmen.

(5) Leistungsumfang telefonische Beratung:
Der Hotline-Support beinhaltet die individuelle Beratung für die vom Vertragsgegenstand umfassten Software-Produkte. Im Rahmen der Hotline-Beratung beantwortet opta data focus keine rechtlichen Fragen. Der Hotline-Support darf keine dem Steuerberater vorbehaltenen Beratungen und keine dem Sachbearbeiter vorbehaltenen Prüfungen durchführen.
Ziel des Hotline-Supports ist es, den Anwender in die Lage zu versetzen, einzelne Anwendungsfälle selbstständig und sachgerecht durchführen zu können, sowie Probleme selbst zu beheben oder zu umgehen. Es werden also Lösungen zu einer Support-Anfrage aufgezeigt. Eine Schulung oder Einarbeitung am Telefon ist von opta data focus nicht geschuldet. Deshalb kann der Hotline-Support nur von entsprechend qualifizierten und im Umgang mit den unterstützten Produkten und der entsprechenden Systemumgebung erfahrenen Mitarbeitern des Anwenders in Anspruch genommen werden.

(6) opta data focus behält sich vor, telefonische Einarbeitungen bei Personalwechsel gesondert zu berechnen.

§ 4 Pflegevoraussetzungen

(1) Dem Anwender wird die jüngste Programmversion zur Verfügung gestellt; gepflegt wird grundsätzlich nur diese Version.

(2) Die Auslieferung der opta data focus Systeme und aller Updates erfolgt stets als Gesamtprodukt. Mittels der Lizenzdateien können jedoch immer nur die vom Anwender erworbenen Teilbereiche genutzt werden.

(3) Die kostenpflichtige telefonische Beratung ist abgedeckt durch die Pflegegebühr bzw. über ein Support-Kontingent. Es gibt keine Möglichkeit, weitere Software-Updates zu erwerben, wenn für die Software kein Wartungsvertrag besteht oder ein solcher evtl. gekündigt wird.

 § 5 Lieferzeiten, Verzug und höhere Gewalt

(1) opta data focus ist bemüht, die vereinbarten Lieferzeiten einzuhalten. Schadensersatzansprüche wegen nicht termingerechter Lieferung sind ausgeschlossen.

(2) Falls opta data focus in Verzug gerät, kann der Anwender, nach Ablauf einer opta data focus gesetzten, angemessenen Nachfrist, den Pflegevertrag fristlos kündigen, sofern die Pflegeleistungen bis zum Fristablauf nicht durchgeführt werden. Die eventuelle Haftung für Verzugsschäden wird auf den Betrag beschränkt, den der Anwender während 12 Monaten an Wartungskosten bezahlt hat.

(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen opta data focus, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die opta data focus die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

§ 6 Zahlungen

(1) Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.  Erstaufträge werden gegen Bankeinzug oder mit einer Leasing– oder Kreditanstalt abgerechnet. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird dem Teilnehmer die Fälligkeit (der Abbuchungstag) per Vorabinformation (Pre-Notification), spätestens 5 Kalendertage vor Fälligkeitstermin, schriftlich mitgeteilt. Bitte achten Sie auf eine ausreichende Kontodeckung. Eventuelle Gebühren für Rücklastschriften gehen zu Lasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin.

Das Nutzungsrecht ruht, wenn der Erwerber in Zahlungsverzug ist. Im Falle des Zuwiderhandelns verpflichtet sich der Erwerber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15% des Netto-Kaufpreises.
Beide Vertragspartner dürfen nur mit Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. opta data focus ist bei Zahlungsverzug berechtigt, 1% Zinsen der geforderten Restschuld monatlich zu berechnen.

(2) Die Höhe der Pflegegebühr bei Abschluss eines Wartungsvertrages ist in den jeweils gültigen opta data focus Preislisten, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind, verbindlich geregelt. Die Jahresgebühr wird jeweils zu Beginn des Pflegejahres abgerechnet und ist mit Zugang der Rechnung unter Ausschluss der Aufrechnung und Zurückbehaltung fällig und ohne Abzug zahlbar.

(3) Der Anwender übernimmt die mit der Software-Überlassung und Software-Pflege verbundenen Reisekosten, Fracht- oder Portokosten sowie die Kosten der bei ihm verbliebenen Datenträger.

(4) Bezüglich der mit den opta data focus Systemen ausgelieferten und nicht gesondert ausgewiesenen Fremdprogrammen trägt der Anwender bei Erstauslieferung des Programms grds. keine Kosten; sollten die Hersteller dieser Programme später auf Grund von Produktänderungen o.ä. neue Lizenzgebühren der opta data focus in Rechnung stellen, so können diese Kosten an den Anwender weitergegeben und zusätzlich zu den Wartungsgebühren gemäß § 6 Nr. 1 dieser Geschäftsbedingungen separat in Rechnung gestellt werden. Sollte diese Erhöhung einen Betrag ausmachen, der 10% des aktuell gültigen Kaufpreises der jeweiligen opta data focus Systeme überschreitet, so steht dem Anwender ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende zu.

(5) Die Kaufpreise und Wartungsgebühren kostenpflichtiger Fremdprogramme entnehmen Sie den jeweils aktuellen opta data focus Preislisten. Die opta data focus Wartung für Fremdprogramme umfasst ausschließlich die Hilfestellung bei der eigentlichen Anwendung der Fremdprogramme und den Versand von Updates. Evtl. Programmfehler sind opta data focus schriftlich mitzuteilen und werden von opta data focus an den Software-Hersteller weitergeleitet. Bzgl. Schadensersatzansprüchen gegen opta data focus gilt §10 Abs. 6 der AGB.

(6) Die Leistungsverpflichtung von opta data focus aus diesem Software-Pflegevertrag ist abhängig von der Bezahlung der Wartungsgebühren innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Die Leistungsverpflichtung ist ebenfalls davon abhängig, dass der Anwender eine Nutzungsberechtigung für die Software erworben, insbesondere den Kaufpreis bezahlt hat.

§ 7 Geheimhaltung, Auftragsverarbeitung

(1) opta data focus verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln.

(2) opta data focus behandelt personenbezogene Daten, die ihr im Rahmen der Auftragsverarbeitung zur Kenntnis gelangen, gemäß den Vorschriften der EU DSGVO. Die Auftragsverarbeitung erfolgt auf Grundlage der „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung“, die Bestandteil des Software-Pflegevertrages ist.

(3) opta data focus ist berechtigt, den Erwerber in seine Referenzliste aufzunehmen.

§ 8 Pflichten des Erwerbers

(1) Der Erwerber ist verpflichtet, die übergebenen elektronischen Handbücher zu beachten.

(2) Der Erwerber erkennt an, dass die opta data focus Systeme und die elektronischen Handbücher Betriebsgeheimnisse und geistiges Eigentum der opta data focus sind. Er trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die ihm überlassenen opta data focus Systeme und elektronischen Handbücher ohne Zustimmung der opta data focus Dritten nicht zugänglich werden.

(3) Der Erwerber darf die einzelnen opta data focus Systeme nur zum Zwecke der Datensicherung kopieren. Werden Programme unberechtigt kopiert, klagt die opta data focus für jeden nachgewiesenen Einzelfall EURO 10.000,00 als Schadensersatz ein. Hierbei haftet der Erwerber für seine Mitarbeiter.

§ 9 Dienstleistungen vor Ort

Ist opta data focus zur Installation von Software beauftragt, so obliegt es dem Auftraggeber, die notwendigen Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Computernetz einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die lizenzrechtliche Richtigkeit der Installation. Ist opta data focus zur Inbetriebnahme von Hardware verpflichtet, so muss der Auftraggeber eine geeignete Hard- und Softwareumgebung sicherstellen. Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen wird durch opta data focus weder geschuldet noch geprüft, sondern ist Verantwortung des Auftraggebers. Während Testbetrieben und während der Installation ist der Auftraggeber verpflichtet, die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherzustellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls einzustellen. Die erforderliche Datensicherung aller Daten liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

§ 10 Gewährleistung

Aufgrund der Vielzahl von in der Praxis auftretenden Daten- und Bedienungskonstellationen sowie von Bedienungsfehlern können Mängel in der Software nach dem aktuellen Stand der Technik auch bei sorgfältigster und umfangreicher Prüfung nicht völlig ausgeschlossen werden.

(1) Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel. Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben- bei zunächst mündlichen Mängelrügen sind diese zusätzlich schriftlich zu wiederholen. Der Anwender muss detailliert und nachvollziehbar mitteilen, wie sich der Mangel bemerkbar macht und wie er sich auswirkt. Der Anwender wird opta data focus unterstützen, soweit dies zumutbar ist. Bedienungsfehler lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.

(2) Der Anwender räumt opta data focus die Möglichkeit ein, Mängel innerhalb angemessener Zeit zu beseitigen.

(3) Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, kann der Anwender Minderung des Kaufpreises oder Wandelung des Kaufvertrages bei Kauf einer Software nach den gesetzlichen Bestimmungen oder Minderung der Wartungsgebühren bei einem Software-Wartungsvertrag verlangen. Bei einem Software-Wartungsvertrag erhält der Anwender in diesem Fall das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

(4) Die Gewährleistung erlischt für solche Programme, die der Anwender ändert oder in die er in sonstiger Weise eingreift.

(5) opta data focus kann die Vergütung ihres Aufwandes verlangen, soweit sie auf Grund einer Mängelrüge tätig geworden ist, ohne dass der Erwerber einen Mangel im Programm nachgewiesen hat.

(6) Schadensersatzansprüche gegen opta data focus – gleich aus welchem Rechtsgrund – werden in der gesetzlichen Weise ausgeschlossen. Sie werden überdies bei einem Kaufvertrag auf die Höhe des Kaufpreises und bei einem Software-Wartungsvertrag nach Auslieferung des ersten Updates auf den Jahresbetrag der Kosten der jeweiligen Softwarepflege beschränkt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Fälle grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns.

(7) Ein eventuelles Mitverschulden muss sich der Anwender anrechnen lassen. Insbesondere ist der Anwender für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich.

(8) opta data focus übernimmt für die Laufzeit des Pflegevertrages die Gewähr dafür, dass die Pflegeleistungen den Wert der Software-Systeme oder deren Tauglichkeit weder aufheben noch mindern.

(9) Im Rahmen der technischen Hotline-Beratung und Fernwartung übernimmt opta data focus keine Gewähr für:

  • Empfehlungen zur Systemkonfiguration, wenn dadurch evtl. Fremdapplikationen nicht mehr funktionieren; bzw. die Funktionen von Hardware beeinträchtigt sind.
  • die Aufspielung von Daten, Programmen z.B. wenn eine Neuinstallation misslingt und falsche oder ungenügende Datensicherung vorgenommen wurde oder die Datenträger defekt sind;
  • den Fall, dass die vom Anwender zur Verfügung gestellten Programme keine gültige Lizenz aufweisen;
  • Empfehlungen bzgl. Hardwarebausteinen bzw. Hardware-Konfigurationen (wie z.B. Druckertreiber etc.).

§ 11 Vertragsdauer bei Software-Pflegeverträgen

(1) Das Vertragsverhältnis wird auf die Dauer eines Pflegejahres im Voraus abgeschlossen. Es endet unabhängig von seinem Beginn erstmals am 31.12. des auf den Vertragsabschluss folgenden Jahres.

(2) Das Vertragsverhältnis verlängert sich um jeweils 1 Kalenderjahr, wenn es nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird.

(3) Ein außerordentliches Kündigungsrecht von 3 Monaten zum Monatsende für opta data focus gilt insbesondere in folgenden Fällen:

  1. Die monatliche Zahlung wird eingestellt.
  2. Im Laufe der Anwendung stellt sich heraus, dass die Computer-Hardware des Lizenznehmers nicht die Systemvoraussetzungen für die Anwendung der opta data focus erfüllt und der Anwender nach Hinweis und Aufforderung durch opta data focus diese Anpassungen nicht vornimmt.

§ 12 opta data focus Systeme im ASP-Betrieb / im Leasing

(1) §1 (1) Satz 1 und §3 (5+6) gehen auf den ASP-User / Leasingnehmer über.

(2) Bei §7 (2) und §8 (3) wird Erwerber durch ASP-Betreiber / Leasingnehmer ersetzt.

(3) Der Pflegevertrag wird grundsätzlich direkt zwischen dem Software-Hersteller und dem Leasingnehmer geschlossen.

§ 13 Gerichtsstand / Allgemeines

(1) Gelieferte Datenträger oder sonstiges im Pflegevertrag nicht abgegoltenes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von opta data focus.

(2) Die Bedingungen sind allgemein verbindlich und enthalten alle Rechte und Pflichten zwischen dem Anwender und opta data focus. Software. Änderungen bzw. Ergänzungen zum Vertragstext bedürfen der Schriftform.

(3) Falls ein Teil dieses Vertrages unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, welche dem aus diesem Abkommen erkennbaren Willen der Parteien wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

(4) Gerichtsstand ist Husum; Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Husum, den 29.12.2023

Die opta data focus GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Husum/Nordsee.

opta data focus GmbH
Am Messeplatz 3a
25813 Husum
Deutschland

Geschäftsführer: Andreas Rath
Telefon: 04841-7793-0
Telefax: 04841-7793-20
E-Mail: husum@optadata-focus.de

Die opta data focus Software GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter der Nummer HR B 905 eingetragen.

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer der opta data focus Software GmbH ist DE 175 587 681.

Schreiben Sie uns an akuwin@optadata-focus.de oder nutzen Sie einfach das Kontaktformular!

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