Die Biha hat Ihnen mit Schreiben vom 07.06.2023 empfohlen, weiterhin den „Begleitzettel für Urbelege“ bei der Abrechnung der jährlichen Reparatur-Folgepauschalen einzureichen, auch wenn es ab dem 01.07.2023 die Möglichkeit gibt, auf den Begleitzettel zu verzichten, wenn stattdessen in den elektronischen Abrechnungsdaten „keine Belegübermittlung zum Abrechnungsfall“ angegeben wird.
Da die technische Möglichkeit zur Übermittlung dieser Information erst in der Version 4.9.4.x von AkuWinOffice, die erst in ein paar Wochen erscheint, gegeben sein wird, möchten wir Sie bitten, der Empfehlung der Biha zu folgen und vorerst weiterhin den „Begleitzettel für Urbelege“ einzureichen.